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   RG, 27.02.1934 - II 276/33   

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https://dejure.org/1934,516
RG, 27.02.1934 - II 276/33 (https://dejure.org/1934,516)
RG, Entscheidung vom 27.02.1934 - II 276/33 (https://dejure.org/1934,516)
RG, Entscheidung vom 27. Februar 1934 - II 276/33 (https://dejure.org/1934,516)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Kann ein der Feststellung durch Urteil zugängliches Rechtsverhältnis auch dann vorliegen, wenn der Streit der Parteien ausschließlich die rechtliche Natur eines zwischen ihnen unstreitig bestehenden Vertragsverhältnisses betrifft? 2. Wann ist die Entscheidung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 144, 54
 
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Wird zitiert von ... (43)

  • OLG Stuttgart, 18.04.2017 - 6 U 36/16

    Immobilienkredit: Verwirkung des Widerrufsrechts nach einvernehmlicher

    Gegenstand der Feststellungsklage kann darüber hinaus die Frage sein, welcher Art oder Natur ein unstreitig bestehendes Vertragsverhältnis ist (RGZ 144, 54; Becker-Eberhard, ZPO, 5. Aufl., § 256 Rn.11; Roth in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 256 Rn. 22).

    Nach Sinn und Zweck eines Antrags, der auf die Feststellung der Art eines Vertragsverhältnisses gerichtet ist, verfolgt der Kläger damit das Rechtsschutzziel, eine präjudiziell wirkende richterliche Feststellung zu erreichen, um dem Beklagten gegenüber gerade die sich aus der behaupteten Vertragsart ergebenden Rechte geltend machen zu können (RGZ 144, 54, 57).

  • BGH, 19.06.2008 - III ZR 46/06

    Willenserklärungen einer Außen-GbR und ihre Tücken

    Aus diesem Zweck ergibt sich, dass die Zwischenfeststellungsklage mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig ist, wenn bereits durch die Entscheidung über die anderen Klageanträge die Rechtsbeziehungen aus dem streitigen Rechtsverhältnis erschöpfend klargestellt werden und deshalb die besondere Feststellung des Rechtsverhältnisses für den Feststellungskläger gegenüber dem Beklagten keine Bedeutung mehr haben kann (RGZ 144, 54, 59; 170, 328, 330; BGHZ 69, 37, 42; 124, 321, 322; BGH, Urteil vom 8. Mai 1961 - II ZR 205/59 - MDR 1961, 751).
  • BGH, 17.05.1977 - VI ZR 174/74

    Verneinende Feststellungsklage gegen Zedenten und Zessionar

    Vielmehr wird bei § 280 ZPO das in § 256 ausdrücklich geforderte Feststellungsinteresse durch die Vorgreiflichkeit des festzustellenden Rechtsverhältnisses für die Hauptentscheidung ersetzt (RGZ 128, 234, 237; 144, 54, 59; BGH Urt. v. 8. Juli 1953 - II ZR 178/52 - LM ZPO § 280 Nr. 2; allg. Mg.).

    Das ist nach ständiger Rechtsprechung dann der Fall, wenn das Rechtsverhältnis bereits in vollem Umfang den Gegenstand der Hauptklage bildet, so daß die über sie ergehende Entscheidung bereits das streitige Rechtsverhältnis mit Rechtskraftwirkung klarstellt (RGZ 144, 54, 59; 170, 328, 330; BGH Urt. v. 8. Mai 1961 - II ZR 205/59 - LM ZPO § 254 Nr. 6 = MDR 1961, 751).

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